Eine in Deutschland ansässige Selbstkontrollinstutition der Wirtschaft, besser bekannt unter dem Begriff
Wettbewerbszentrale, dessen Aufgabe es ist, durch Rechtsforschung, Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung den ehrlichen Wettbewerb zu sichern. Die Zentrale zeichnet sich durch Neutralität und Unabhängigkeit aus.